Organisatorisches

Corona-Regelungen:
Momentan haben wir noch bis Ende April FFP2-Maskenpflicht.
Verordnungen:
Ohne Verordnung kann keine Behandlung stattfinden. Zur ersten Einheit brauchen
wir den original Verordnungsschein.
Momentan müssen Versicherte der ÖGK und der BVAEB ihre Überweisungen
nicht bewilligen lassen.
Wenn Sie SVS-versichert sind, benötigen wir eine Bewilligung. Dafür erstellen
wir in der ersten Einheit einen Behandlungsplan und reichen diesen dann direkt
bei der SVS ein. Weitere Therapien können erst stattfinden, wenn die SVS die Überweisung bewilligt hat.
Termine:
Ersttermine werden telefonisch oder per Mail vereinbart, danach live in der Praxis.
Bitte bemühen Sie sich um eine Punktlandung, das heißt, nicht deutlich früher
kommen, da wir nur einen provisorischen Wartebereich haben.