Checkliste Überweisung

Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Überweisung von  Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt oder von Ihrem Facharzt /Ihrer Fachärztin.

Die Überweisung sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer der zu behandelnden Person

  • Diagnose

  • „10x 60min Ergotherapie“ bei Bedarf den Zusatz „10x Hausbesuch“

  • Name der Ergotherapeutin („bei Frau Gabi Jeitschko BSc.“)

Nach telefonischer Terminvereinbarung findet in meiner Praxis ein einstündiges Erstgespräch statt, in dem wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise besprechen (Anzahl, Häufigkeit und Länge der Therapieeinheiten).

Momentan ist die Bewilligungspflicht bei BVAEB und ÖGK ausgesetzt. Das heißt,
Sie müssen die Verordnung nicht bewilligen lassen.

Für Versicherte der SVS gilt die Bewilligungspflicht für ergotherapeutische Leistungen.
Ohne Bewilligung kann die Therapie daher nicht stattfinden. Sie können die Verordnung entweder direkt in Baden auf der SVS-Außenstelle bewilligen lassen oder online über Ihren SVS-Login einreichen.