Verordnungen:
Ohne Verordnung kann keine Behandlung stattfinden. Zur ersten Einheit brauchen wir den original Verordnungsschein.
Versicherte der ÖGK und der BVAEB müssen ihre Überweisungen nicht bewilligen lassen.
Wenn Sie SVS-versichert sind, benötigen wir eine Bewilligung der Krankenkassa. Dafür erstellen
wir in der ersten Einheit einen Behandlungsplan und reichen diesen dann direkt bei der SVS ein.
wir in der ersten Einheit einen Behandlungsplan und reichen diesen dann direkt bei der SVS ein.
Weitere Therapien können erst stattfinden, wenn die SVS die Überweisung bewilligt hat.
Kosten: Wenn Sie bei SVS oder BVAEB versichert sind, verrechne ich die Kosten direkt mit den Kassen. Sie haben dabei den persönlichen Selbstbehalt (im Zweifelsfall bei der Kassa erfragen).
Für ÖGK-versicherte kostet die Einheit 120€. Nach Einreichung erhalten Sie in der Regel etwa die Hälfte der Kosten rückerstattet.
Termine:
Ersttermine werden telefonisch 0677 / 62 82 09 15 oder per Mail an mail(@)sonnendrache.at vereinbart, danach live in der Praxis. Ich biete ausschließlich Termine für Erwachsene an.
Wartezeit:
In der Regel bekommen Sie innerhalb weniger Wochen einen Ersttermin.
Zu den Therapien selbst: Bitte bemühen Sie sich um eine zeitliche Punktlandung, das heißt, nicht deutlich früher
kommen. Auch nicht deutlich später 😉 Dankeschön.
kommen. Auch nicht deutlich später 😉 Dankeschön.
Vor Ort können Sie bei gutem Wetter auf einem unserer Wartebankerln Platz nehmen. Eines davon ist immer im Schatten, versprochen!
