Was ist das überhaupt?
Definition
Das Wort hat seinen Ursprung in den beiden griechischen Wörtern
to ergon: Tat, Handlung
therapeia: Begleitung, Pflege, Heilung
Die Ergotherapie geht davon aus, das Tätigsein ein menschliches Grundbedürfnis ist und therapeutische und heilende Wirkung für den Menschen hat.
In der Ergotherapie wird der Mensch mit seinen körperlichen und/oder psychischen Krankheiten bzw. Beeinträchtigungen seiner gesamten Lebenssituation betrachtet. Die Behandlung erfolgt durch ausgewählte Methoden und Tätigkeiten, die sowohl einzelne Funktionen, als auch die Tätigkeit als Ganzes verbessern.
Ziel
Das übergeordnete Ziel der Ergotherapie ist, dass Menschen, die in die Therapie kommen bzw. zu denen ich als Therapeutin komme, die größtmögliche Selbstständigkeit und Lebensqualität und Lebensfreude im Alltag, d.h. in persönlichen Bereichen, im Haushalt, in Beruf und Freizeit erlangen.
Dazu gehört, dass Schmerz reduziert wird, Beweglichkeit und Stabilität verbessert werden, dass Tätigkeiten wieder erlernt werden, bzw. dass man Tricks lernt, wie man verloren gegangene Fähigkeiten anders machen kann, wie man sich selbst helfen kann und wo man im Falle Hilfe von außen bekommt. Dass der Tag wieder sinnvoll ist, dass man sich selber wieder sinnvoll vorkommt, dass man Ziele hat, die man gerne erreichen möchte. Dass man wieder das Gefühl hat, etwas tun zu können und nicht der Krankheit oder der Beschädigung ausgeliefert zu sein.
Ablauf
Die Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird von mir eigenverantwortlich durchgeführt.
Die Beratung von Gesunden ist ohne ärztliche Verordnung möglich.
Wenn Sie oder eine Person Ihrer Familie ergotherapeutische Behandlung oder Beratung brauchen, wenden Sie sich bitte an mich. Ich bitte Sie, mir auf die Mobilbox zu sprechen, da ich während Behandlungen nicht abheben möchte. Ich werde Sie umgehend zurückrufen. Oder Sie schreiben mich per Mail an über office@ergotherapie-baden.at
Für eine ergotherapeutische Behandlung und auch für ergotherapeutische Schienen benötigen Sie eine Überweisung von Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt oder von Ihrem Facharzt /Ihrer Fachärztin. Auch die Ärzte und Ärztinnen im Spital können direkt eine Verordnung ausstellen.